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Die Quelle von diese Seite, ist vom BVZ Bundesverband der Zweithaarspezialisten aus dem Heft Haarersatz

 Arzt und Kassen 

Rechtliche Grundlagen

Der behandelne Arzt verordnet über die medizinische Notwendigkeit von Haarersatz im Rahmen der gesetzlichen bzw. privaten Krankenversicherung für seinen Patienten.

Er legt auch fest, welche Perücke bzw. Haartechnik benötigt wird. Oft ist es aber auch für Ihn schwer die richtige Entscheidung zu treffen, da es mittlerweile für die Betroffenen so eine Vielfallt von Möglichkeiten gibt um das eigene Erscheinungsbild wieder herzustellen. Ein behandelner Arzt kann sich bei uns informieren, welche Verordnung sinnvoll angeraten wäre.

Bei Frauen mit androgenetischer Alopezie kann eine psychotherapeutische Bescheinigung notwendig sein, um die psychische Dauerbelastung der Patientin dazustellen.

Die Verordnung sollte klare Hinweise für den Kostenträger enthalten. Daher sind insbesondere folgende Punkte wichtig.

- Diagnose z.B. alopecia areata oder diffusia

- Das Hilfsmittel lt. Hilfsmittelverzeichnis vom MDS z.B. Voll- oder Teilperücke ( Haarprothetik) ist abhängig von der Ausdehnung des Haarausflls.

- Die Qualität z.B. Echthaar bei vorliegender Allergie

- Tragezeit unter 6 Monate oder Langzeit

Welcher Haarersatz bei welcher Indikation?

 Haarausfall Teilperücke,Haarteil Vollperücke, Haarprothetik Dauer
    
 Androgene Alopezie örtl.begrenzter Haarverlust ausgeprägter Haarverlust meist Langzeit
 Diffuse Alopezie Haarverlust am Oberkopf ausgeprägter Haarverlust meist Langzeit
 umschriebene Alopezie unter 30% über 30% meist Langzeit
 Narbige Alopezie örtl. begrenzte Narben ausgeprägte Vernarbung Langzeit
 Haarausfall bei Chemo  meist kompletter Haarverlust Kurz bis Langzeit
 Haarausfall bei Bestrahlung örtl.begrenzt am Kopf ausgeprägter Haarausfall meist Langzeit

 

 

Ärzte die eine Verordnungen ausschreiben sind aus der Onkologie, Gynäkologie, Dermatologie,Internisten und Radiologie. Bei der umschriebenen Alopezie ( alopecia areata totalis/ universalis) kann nach dem Schwerbehindertengesetz und ein anhaltender Verlust der Haare als Behinderung anerkannt werden.Die Versorgungsämter setzen den Grad der Behinderung (GdB) fest und stufen den Betroffenen bezüglich der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ein. Die MdE Tabelle:" Bei Entstellungen ist zu berücksichtigen, dass sich Schwierigkeiten im Erwerbsleben,Unannehmlichkeiten im Verkehr mit fremden Menschen sowie seelische Konflikte ergeben können.Besonders gilt dies bei der Entstellung des Gesichtes. Bei Frauen können Entstellungen schwerer wiegen als bei Männern".

Krankheiten - totaler Haarausfall mit fehlenden Wimpern und Augenbrauen 30% (GdB)

- außergewöhnliche psychoreaktive Störungen sind ggf.zusätzlich zu berücksichtigen.

Haarersatzversorgung: Mit dem Rezept kommen Sie zu uns und wir erstellen für Sie einen Kostenvoranschlag, den wir für Sie bei Ihrer Krankenkasse  digital und in schriftlicher Form einreichen, damit Sie und wir genau wissen, was von Ihrer Krankenkasse Anteilig von den Haarersatz Kosten übernommen wird. Der Restbetrag wird abzüglich vom Kassenanteil, mit Erhalt des Haarersatzes, entweder in bar oder per EC Card gleich in der Praxis beglichen.

Bei Privatpatienten werden die Kosten bei Erhalt des Haarersatzes bei uns sofort beglichen.  Der Patient erhält die Komplett Rechnung und reicht sie bei der Privaten Kasse ein. Bei spezial Maßkonfektionen oder Anfertigungen wird eine Anzahlung von 50% mit dem Auftrag angezahlt, da dieser Haarersatz nur für diesen Patienten/ Kunden angefertigt oder umgearbeitet wird.

Eine Anfertigung wird detalliert mit dem Kunden schriftlich festgehalten, da eine Anfertigung vom Umtausch ausgeschlossen ist, außer es ist nachweislich ein Produktionsfehler unterlaufen von der Hersteller Firma. Dies wird mit dem einsenden des Haarersatzes zur Hersteller Firma geklärt.

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CF Creativ Praxis für Haarästhetik und Prävention | E-Mail:claudia@cf-creativ.de / Wilhelmshöher Allee 82 in 34119 Kassel/ 0561-7015994